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Geschichte in Daten

Um sich die Schlüsselereignisse, die für die Weinbauentwicklung auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik wesentlich waren, besser vergegenwärtigen und sie in den allgemeinen Geschichtskontext in unserem Betrachtungsraum einordnen zu können, ist es wohl am besten die für den Weinbau bedeutsamen Daten kurz durchzugehen.

276–282 Der römische Kaiser Probus
Probus hebt das Verbot des Kaisers Domitianus aus dem Jahre 91 nach Chr. auf und ordnet an, in den römischen Kolonien jenseits der Alpen Weinberge auszupflanzen. Vor allem in Österreich entstehen somit die ersten Weinberge. Die römische Garnison aus Vindobona „Legio Decima Gemina, Pia Fidelis“ baut einen Stützpunkt auf dem Hügel Římský kopec unter dem südmährischen Höhenzug Pálava und pflanzt auf dem Pálava erste Weinberge. Bei Ausgrabungen gemauerter Gebäude einer Station der zehnten Legion bei der ehemaligen Gemeinde Mušov findet man im Jahre 1926 ein 28 cm langes Winzermesser mit einer 10 cm langen Klinge.

833–906 Großmährisches Reich
Archäologische Funde von Winzermessern und Rebsamen bestätigen, dass der Weinbau der slawischen Bevölkerung dieser mitteleuropäischen Großmacht bereits entwickelt war.

892 Der erste Wein in Böhmen
Der Sage nach schickte der mährische Fürst Svatopluk dem böhmischen Fürsten Bořivoj und seiner Gemahlin Ludmila ein Fass mährischen Weines zur Feier der Geburt ihres Sohnes Spytihnev. Ludmila opferte der Göttin Krosyna ein wenig Wein mit der Bitte um reichlich Regen. Ihre Bitte wurde erfüllt und die Ernte war gerettet. Bořivoj und Ludmila traten zum Christentum über und machten sich um die Auspflanzung erster Weinberge in Böhmen im Gebiet um Melník verdient. Der erste Weinberg lag angeblich zwischen den Gemeinden Nedomice und Dřísy. Dort lernte der Hl. Wenzel Reben anzubauen und machte sich bei der dortigen Weinpresse mit den Geheimnissen der Weinherstellung vertraut. Den Weinberg des Hl. Wenzel haben ansässige Kleinwinzer erneuert. Der Hl. Wenzel wurde von böhmischen Winzern als „Supremus magister vinearum“ (Größter Meister der Weinberge) verehrt; ihm zu Ehren findet in Melník alljährlich ein Winzerfest statt.

1057 Schenkung von Weinbergen durch Spytihnev II.
Auf eine große Verbreitung der Weinberge an den wärmsten Orten Böhmens weist eine Urkunde über eine Schenkung Spytihnev II. an die Kollegiatskirche St. Stephan im nordböhmischen Litomeřice hin, in der die geschenkten Weinberge aus der Umgebung der Stadt und die Winzer mit schönen böhmischen Namen wie Kozel, Stojan, Zvan, Daleš, Čečen, Dras und Bachuch aufgeführt sind.

1101 Ersterwähnung der Weinberge in Mähren
In der Gründungsurkunde des Benediktinerklosters im südmährischen Třebíč wird die Schenkung von Weinbergen in Mähren erstmals erwähnt.

1195 Prämonstratenser in Louka bei Znojmo
Das Kloster hat großen Einfluss auf die Gründung von Weinbergen in der Umgebung von Znojmo in Form von geschlossenen Weinbergsfluren.

1202 Zisterzienser auf Velehrad
Zisterzienser aus dem Kloster auf Velehrad bei Uherské Hradište gründeten Weinberge bei Skoršice bei Hustopeče. Im Jahre 1220 gehörte ihnen Přítluky samt seinen Weinbergen und 1227 Kobylí samt seinen Weinbergen.

1251 Zisterzienser in Žernoseky
Smil von Lichtenburk verkauft dem Zisterzienserkloster in Altzella bei Meißen die Gemeinde Žernoseky. Die Zisterzienser gründen in Velké Žernoseky ausgedehnte Weinberge und schlagen Keller in den Felsen. Den erzeugten Wein fahren sie auf der Elbe nach Norddeutschland aus, wo sie ihre Klöster haben.

1281 Der älteste Text des Weinbauordnung und des Berggerichts
Der Text ist für Kirchenvermögen in der Umgebung von Kromeříž erhalten geblieben.

13. Jahrhundert
Durch den Verdienst der Klöster werden zuhauf zusammenhängende Weinbergslagen gegründet, auf denen Rebsorten aus Frankreich und Deutschland sowie die Weinbautraditionen aus diesen Ländern übernommen werden. In sich geschlossene Auspflanzungen auf den Hängen lassen sich besser gegen üble Absichten der Menschen sowie vor Tieren schützen. Zugleich ist es leichter bei der Traubenernte Abgaben der Landsteuer in Form von Naturalien und des Zehnten zu erheben. Auch lässt sich besser kontrollieren, wie es um den Anbau der Weinberge bestellt ist.

1249 Die Lichtensteiner in Mikulov
Bald nachdem sich die Lichtensteiner in Mikulov niedergelassen haben, beginnt die Besiedelung des dortigen Gebietes. In der Umgebung vom Pálava werden viele Weinberge ausgepflanzt.

1309 Berggericht in Falkenstein bei Mikulov
Das Falkensteiner Berggericht und die Weinbauordnung dienen vielen Gemeinden in Südmähren als Beispiel für die Regelung der Rechtsbeziehungen im Weinbau. Für Gemeinden mit Falkensteiner Berggericht wird Falkenstein zugleich zur höchsten Berufungsinstanz in Streitfällen um Weinberge.

1325 Einschränkung des Ausschanks österreichischer Weine in Brünn
Ende des 13. Jahrhunderts, Anfang des 14. Jahrhunderts finden die Rebflächen in ganz Mähren rasche Verbreitung. Für das Brünner Bürgertum, das nicht nur Weinberge in der Umgebung von Brünn, sondern auch in Židlochovice, Hustopeče, Mikulov und Znojmo besitzt, stellen österreichische Weine eine große Konkurrenz dar. Auf ihren Antrag hin ordnet König Jan Lucemburský am 5.4.1325 an, dass in Brünn ab dem Zeitpunkt der Traubenernte bis Ostern nur Weine von Brünner Bürgern ausgeschenkt werden dürfen. Daher werden in Brünn Weinkoster ernannt, die schon in den Stadttoren den Ursprung des nach Brünn gefahrenen Weines feststellen und nur mährische Weine in die Stadt lassen, für die sie gleich den Preis bestimmen, zu dem der Wein verkauft werden durfte. Dies sind die Anfänge der Zeche der Weinkommissionäre, deren Funktion in Mähren später von sog. šlotéři (Weinsticher) übernommen wird. Dies waren Weinfassträger, die Fässer voller Wein aus den Weinkellern zogen und in die Keller jener transportierten, die den Wein erstanden hatten. Sie hatten den größten Überblick über die Qualität und Quantität des Weines aus mährischen Kellern und waren Vermittler bei Ein- und Verkauf von Wein.

1355 Weinbauordnung für Mähren und Eintrag der Weinberge
Der mährische Markgraf Jan Jindřich erlässt eine beispielhafte Weinbauordnung für Mähren. Der Brünner Stadtrat ordnet an, dass das Bürgertum seine Weinberge in Steuerbücher eintragen lassen müsse, damit darauf städtische Abgaben erhoben werden können. Derjenige, der seinen Weinberg eintragen lässt, kann ohne weitere Besteuerung Wein vom Lande nach Brünn einführen.

1358 Anordnung zur Gründung von Weinbergen und die Weinbauordnung des Kaisers Karl IV.
Karl IV., böhmischer König und römischer Kaiser, erlässt am 16.2.1358 eine Anordnung zur Gründung von Weinbergen für Prag und am 12.5. 1358 für die Königsstädte. In der Anordnung heißt es: „Da wir aus eigenem Willen und unserer unendlichen Liebenswürdigkeit sowie mit der Hilfe Gottes den Zustand unseres Königreiches und all seiner Bewohner verbessern möchten, ordne ich folgendes an: ... Weinberge sind anzulegen auf allen Hügeln, die in einer Entfernung von drei Meilen um Prag gen Süden liegen. Ein jeder, der solche Berge sein eigen nennt, möge mit dem Anlegen binnen 14 Tagen nach Erlaß dieses Privilegiums beginnen. Wer selbst nicht anlegen will oder kann, möge auf seinem Grund jenen anlegen lassen, dem ihn der Bergmeister verleiht. Wer den Weinberg anlegt, wird von dem Tage an, an dem er mit dem Anlegen begonnen hat, 12 Jahre lang von allen Steuern und Abgaben befreit werden. Ab dem 13. Jahre wird er dem Eigentümer des Grundes einen Zehnten und dem König von jedem Weinberg einen halben Zuber (30,5 Liter) Wein jährlich abgeben. Ein jeder Weinberg wird 16 Ruten (75,68m) lang und 8 Ruten (37,84m) breit (Fläche = 2865m2) sein. Alle im Jahre 1358 angelegten Weinberge wurden für immer vom Ungeld und der Landessteuer befreit. Die Ratsherren der Prager Altstadt wählen einen Bergmeister für Prag und die Königsstädte. Dem Weinberge darf niemand Schaden zufügen, sei er edler Abstammung oder nicht. Wer bei Tage dabei ertappt wird, wie er Trauben oder Rebstock schadet, zu Fuß oder zu Pferde, oder wie er einen Weg über den Weinberg macht, hat mit seiner rechten Hand zu büßen, wenn er dem Bergmeister nicht 20 Schock böhmische Groschen ausbezahlt. Wer bei Nacht erwischt wird, hat mit seinem Kopf zu bezahlen und sein Vermögen verfällt an den Bergmeister. Wurde der Dieb erschlagen, als er dem Weinberge schadete, hat jener, der den Dieb erschlagen hat, nicht mehr als mit zwei Hellern zu bezahlen, die er auf den Leib des Erschlagenen legen möge. Strittige Fälle werden im Rathause der Prager Altstadt gelöst.“

1368 Hustopeče, Mikulov, Znojmo: die größten Weinzentren Mährens
Hustopeče, die im Jahre 1362 eine besondere Weinbauordnung erhälten, haben zu der Zeit bereits 20 Weinbergslagen. Die meisten Weinberge in den mährischen Zentren werden vom Brünner Bürgertum ausgepflanzt. Gemäß dem Verzeichnis des liegenden Guts beträgt ihr Vermögen in Weinbergen bis 1355 28 %, bis 1477 41 % und bis 1509 noch immer 42 %.

1370 Einfuhrverbot für ausländische Weine nach Böhmen
Um die Konkurrenz für böhmische Weine einzuschränken, erlässt Kaiser Karl IV. am 9.1.1370 ein Einfuhrverbot für ausländische Weine in der Zeit von St. Havel (16.10.) bis St. Georg (24.4.). In dieser Zeit darf nur böhmischer Wein ausgeschenkt werden. Dies führt später zu der Überzeugung, dass böhmische Weine nur jung getrunken werden können.

1375 Ausfuhr von Weinen aus Znojmo
Kaiser Karl IV. gestattet der Stadt Znojmo Weine nach Böhmen, Schlesien und Brandenburg auszuführen.

1393 Ausschank ausländischer Weine in Brünn
Der mährische Markgraf Jošt erteilt dem Stadtrat am 23.3. die Erlaubnis einen Sonderausschank einzurichten, in dem zur Zeit des Ausschankverbots für Weine aus dem Ausland (von St. Michael bis St. Georg) welsche Weine ausgeschenkt werden dürfen – Malvaz, Romanie, Rivoli – sowie einige österreichische und ungarische Weine.

14. Jahrhundert
Die anwachsende Rebfläche in Böhmen und Mähren ist vor allem den Aktivitäten des Bürgertums zu verdanken, das über die erforderlichen Mittel für die kostspieligen Investitionen verfügt, die nötig sind, um Weinberge auf den Hängen anzulegen. Die Weinerzeugung steigt, Weine aus dem Ausland werden auf dem hiesigen Markt allmählich zu einer Konkurrenz für den einheimischen Wein. Die Winzer wehren sich, indem sie ein Einfuhrverbot für ausländischen Wein in der Winterzeit fordern, und bemühen sich zugleich ihre Weine in weiter nördlich gelegene Länder auszuführen. Eine Ausnahme vom Einfuhrverbot bilden Qualitätsweine aus dem Süden.

1414 Lichtensteiner Urbarium
Im ältesten erhalten gebliebenen Lichtensteiner Urbarium ist die Anzahl von Weinbergen in der Umgebung von Mikulov und Valtice angeführt.

1496 Einheitliches Entgelt für Arbeit im Weinberg
Die Stadträte aller Prager Städte beschließen, dass das Entgelt für die Arbeit im Weinberg stets nur vom Bergmeister und den Ratsherren festgesetzt und es für alle Eigentümer von Weinbergen gelten werde. Damit sollte eine Überbezahlung der Arbeiter in Zeiten, in denen mehr manuelle Arbeit erforderlich war, vermieden werden, ebenso wie Erpressung des Weinberggesindes.

1497 Grundbücher der Bergmeister und Kontrolle der Weinqualität
König Vladislav II. Jagellonský erlässt am 21.7. eine Anordnung, dass alle Weinberge, Berg für Berg, verpflichtend in die Grundbücher der Bergmeister eingetragen werden müssen. Wer seinen Weinberg nicht eintragen lässt, darf in Prag keinen Wein verkaufen. Zugleich ordnet der König an, dass „...nach St. Havel in allen Prager Städten die Weine geprüft werden sollen; und wenn solche gefunden werden, die gefälscht oder entweder durch Säure oder jedwede andere Dinge, die dem Mensch an Leib und Gesundheit schaden, verdorben wurden, sind diese herauszuziehen und zu zerschlagen“. Dies ist die erste Anordnung zur Weinkontrolle durch Verkostung in Europa.

15. Jahrhundert
Anstieg der Rebfläche auf dem böhmischen und mährischen Land. Auch weniger vermögende Bürger legen rund um die Stadt Weinberge an. Es häufen sich Vorfälle des schlechten Umgangs mit Wein und dessen Fälschung. Der König muss eingreifen, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Weins zu schützen. Es kommt zu Unregelmäßigkeiten beim Eintrag der sich rasch mehrenden Weinberge in die Weinberg-Grundbücher, so dass dem König Einkommen aus den Weinbergen entgeht. Deshalb verlangt er eine genauere Form der Einträge. Man beginnt detaillierter durcharbeitete Weinbergsordnungen zu schaffen.

1515 Detaillierte Weinbergsordnung für Prag
Die neue Weinbergsordnung für Prag enthält insgesamt 21 Grundartikel, welche die Grundbeziehungen zwischen den Kostenträgern (Besitzern) der Weinberge, den Winzern (Fachvorarbeitern, welche die Arbeiten im Weinberg organisieren und Arbeiter anwerben) und zwischen dem Gesinde im Weinberg (Tagelöhner) regeln. Pro Tag und Joch Weinberg darf nur ein Tagelöhner angeworben werden. In der Früh haben alle gemeinsam die Arbeit im Weinberg anzutreten. Der Winzer muss die Tagelöhner so verteilen, dass sie sich bei der Arbeit nicht mit den Ellenbögen stoßen. Frauen wird um 2 Weißgeld pro Tag weniger ausgezahlt als Männern. Niemand darf zur Brotzeit oder Mittagessen gehen, bevor der ältere beeidete Winzer, der auf der jeweiligen Weinbergslage tätig ist, nicht ins Horn geblasen hat. Abends beendet das Signal seines Horns das Tagewerk. Niemand darf Pflöcke aus den Weinbergen forttragen. Jeden Tag setzt der Bergmeister das tägliche Entgelt für die Arbeit fest und alle Besitzer müssen gleich viel bezahlen. Zur Zeit des Kelterns der Trauben haben Frauen keinen Zugang zu den Pressen. Der Bergmeister muss oft in die Weinberge fahren und die Arbeiten dort kontrollieren. Die Besitzer haben das Sammeln von Wicklerraupen anzuordnen und wer dies unterlässt, muss eine Geldstrafe zahlen. Dem Gesinde ist es untersagt auf den Weinbergen Wild zu jagen. Wer einen Weinberg besitzt, darf sich nicht als Winzer anwerben lassen. Gesinde, das in der Stadt wohnt, darf nicht der Weinbergarbeit willen in anderen Gemeinden anwerben lassen. Im Jahre 1526 wird die Weinbergsordnung um folgende Zusätze ergänzt: das Einfuhrverbot für ausländische Weine nach Prag in der Winterzeit und das Verbot des Verschnitts mit Prager Weinen. Zugleich wird in der Weinbauordnung konstatiert, dass die Stadt Prag, die dazumal 700 Hektar Weinberge besaß, mit den Weinbergen, die einen großen Teil des Prager Bevölkerung ernährt, steht und fällt.

1539 Antrag auf Einfuhrverbot mährischer Weine nach Österreich
Österreichische Weinbauer fordern von Ferdinand I., dass er die Einfuhr mährischer Weine nach Österreich verbieten solle. Die Mähren verteidigen die Einfuhr ihrer Weine nach Österreich mit der großen Konkurrenz österreichischer und ungarischer Weine, die nach Mähren importiert werden.

1558 Dokument “Der Weinberg und wie er gelegen sein sollte“
Der Prager Lehrer Jan Had gibt das erste in Tschechisch verfasste fachliche Dokument über Weinbau und Weinherstellung heraus. Darin werden auch die damals angebauten Sorten beschrieben: Weißer Heunisch, Gelber Heunisch, Goher, Weißer Muskat, Ruländer, Weißer Traminer und Běloočko. In Meißen wurde die Schrift später ins Deutsche übersetzt.

1574 Neue Weinberge im Gebiet Mikulov
Adam Ditrichštejn kauft die Mikulover Herrschaft und widmet der Verbreitung von Weinbergen große Anstrengung. Er lässt im Schloss neue Keller errichten und bemüht sich die Weinberge in Form von Wein zu besteuern, mit dem er seine Keller füllt.

1575 Mährischer Landtag verteidigt die Ausfuhr von mährischem Wein
Der Mährische Landtag muss österreichischen Weinbauern nicht nur mit einem Einfuhrverbot für österreichischen Wein nach Mähren drohen, sondern auch mit einem Transportverbot für österreichische Weine über Mähren, sollten sie die Ausfuhr von mährischem Wein nach Österreich verhindern.

1583 Kaiser Rudolf II. mahnt Weinbergbesitzer
Er stellt Unregelmäßigkeiten bei der Entrichtung der Landessteuer auf die Weinberge (Bergrecht) an den König fest. Das Bergrecht betrug 8 Pinten Wein pro Joch Weinberg (15,5 Liter Wein). Anstelle des Weines verlangt er Steuern in Form von Geld. Umgerechnet betrug die Steuer 96 Weißgeld, das waren 13 böhmische Groschen und 5 Weißgeld (das sind 32 Kreuzer). In Prag erreicht die Entwicklung des dortigen Weinbaus ihren Höhepunkt und der Weinverkauf steigt. Wegen der Unregelmäßigkeiten bei der Registrierung der Weinberge entgeht dem König dabei Einkommen.

1590 Kaiser Rudolf II. erlässt Instruktionen zum Weinbau
Die Instruktionen haben 36 Artikel, sind sehr detailliert, lösen damalige Probleme im Weinbau (insbesondere die Einfuhr von ausländischen Weinen) und warnen davor böhmische Weine mit ausländischen Weinen zu panschen. Der Kaiser fordert „...daß die Weine so belassen werden, wie sie gewachsen sind“. Wer nicht gehorcht, dessen verfälschter Wein wird konfisziert.

1591 Jiřík Gerl z Gerlštejna gibt das Buch „Vinitorium“ heraus
In seinem Vinitorium beschreibt der Prager Mathematiker das Anlegen von Weinbergen, den Anbau der Reben, die Erzeugung von Wein und führt zugleich seine Erfindung, den sog. vyzírut zum Messen des Weinvolumens im nicht zur Gänze gefüllten Fass an.

1595 Ausfuhr böhmischen Weines nach Sachsen
Zollregister aus Litomeřice weisen eine steigende Tendenz der Ausfuhr böhmischen Weines ins benachbarte Sachsen auf. Die Ausfuhr nimmt zu, da Rudolf II. wiederholt verbietet Weine aus Litomeřice, Melník und Louny nach Prag einzuführen, wo es eine Überproduktion an Wein gibt.

16. Jahrhundert
Die Flächenausdehnung der Weinberge in Böhmen und Mähren kulminiert. In manchen Jahren ist die Überproduktion an Wein so groß, dass er nicht auf den heimischen Märkten abgesetzt werden kann. Die Weinerzeuger suchen Absatzmöglichkeiten im Ausland. Die Rentabilität der städtischen Weinberge lässt nach, insbesondere in Prag, denn nicht nur böhmische und mährische, sondern auch ausländische Erzeuger bemühen sich hier Wein einzuführen. Der Verkauf von Weinbergen - nicht nur in Prag, sondern auch im Gebiet Litomeřice - steigt um ein Vielfaches. Die Bestellung der Weinberge verschlechtert sich, die Ernten sinken.

1600 Einfuhr mährischer Weine nach Polen
Die Beliebtheit mährischer Weine in Polen steigt. Im Jahre 1600 wurden auf dem Krakauer Markt 864,5 Fass mährischen Weines verkauft, im Jahre 1609 waren es bereits 1431.

1619 Erster Streik der Weinbergarbeiter
Die Erlöse aus dem Traubenverkauf auf den ungenügend gepflegten Weinbergen in Prag sinken, die Lohnbedingungen für die Prager Weinbergarbeiter verschlechtern sich. Dies ruft einen Streik mehrerer tausend Angehöriger armer Bevölkerungsschichten der Stadt hervor, die gelegentlich in den Weinbergen Arbeit finden.

1654 Steuerkataster „Berní rula“
Den Verzeichnissen der Gemeinden und Grundstücke nach, die im Steuerkataster angeführt sind, gibt es in Böhmen vor dem Dreißigjährigen Krieg 3336 ha bäuerlicher Weinberge. Nach dem Krieg sind 11% der Weinberge im Kreis Nordböhmen, insbesondere rund um die Städte, verödet.

1678 Hufregister und Bonitierung der Weinberge
Gemäß den Hufregistern gibt es in Mähren vor dem Dreißigjährigen Krieg 17 701 ha rustikaler Weinberge und 627 ha dominikaler Weinberge. Davon waren 6788 ha der Weinberge I. Bonität, das sind 38,35%, weiter 8574 ha Weinberge II. Bonität, das sind 44%, und schließlich 2339 ha Weinberge III. Bonität, das sind 13,21%. Im Kreis Brünn gibt es 12 268 ha Weinberge, 60% davon sind verödet. Im Kreis Znojmo gibt es 2880 ha Weinberge, 50% davon verödet, im Kreis Hradišťsko 2553 ha Weinberge, 25% davon verödet.

1748 Die Erneuerung der Weinberge in Mähren
Die Rebfläche wird weitgehend erneuert, im angeführten Jahr gibt es in Mähren wiederum 16 616 ha Weinberge, deren Fläche stetig wächst.

1763 Österreichische Weinbauern fürchten Konkurrenz mährischer Weine
Österreichische Weinbauer fordern von Kaiserin Maria Theresia die Einschränkung der Rebfläche in Mähren, da mährische Weine für sie eine starke Konkurrenz darstellen.

1783 und 1784 Die Patente Kaiser Josef II.
Der österreichische Kaiser und böhmische König Josef II. hebt im Jahre 1783 alle Weinbauordnungen und die Kompetenz lokaler Berggerichte in Mähren auf. Zugleich erlässt er eine amtliche Weingebirgsordnung für Mähren. Das kaiserliche Patent Josefs II. aus dem Jahre 1784 gestattet jedem all jene Lebensmittel, Wein und Obstmost zu verkaufen und auszuschenken, die er selbst hergestellt hat. So entstehen auch erste „Buschenschänken“.

1784 Qualitätsklassen für mährische Weine
Řehoř Volný teilt mährische Weine in Qualitätsklassen ein: zur I. Klasse zählen Weine aus Sedlec, Mikulov, Popice, Dolní Dunajovice und Velké Pavlovice. In die II. Klasse reiht er Weine aus Rakvice, Zaječí, Přítluky, Pouzdřany, Vestonice, Velké Bílovice und Nemčičky. Zur III. Klasse schließlich gehören Weine aus Křepice, Nosislav, Velké Nemčice, Židlochovice, Dolní Bojanovice und Prušánky.

17. und 18. Jahrhundert
In den Kriegswirren müssen unzählige Menschen ihr Leben lassen, viele sind gezwungen ihre Heimat zu verlassen. In den böhmischen und mährischen Weinbergen hinterlassen der Bevölkerungsschwund und die Kriegsereignisse ihre Spuren. Viele von ihnen liegen verlassen da. Die Bürger verlieren das Interesse an der Erneuerung der Weinberge und wenden sich mehr dem Handel und Handwerk zu. Einzig auf dem Land wird die Rebfläche erneuert und nimmt zu. Den größten Verdienst daran trägt die ärmere Landbevölkerung, für welche die Weinberge eine willkommene Nebenverdienstquelle bieten.

1837 Mährische Rebfläche sinkt
Noch gibt es in Mähren 15 000 ha Weinberge, aber ihre Fläche nimmt unaufhörlich ab. Böhmische Weinberge schwinden noch schneller. Es verbleiben nur noch etwa 1800 ha.

1848 Kein Interesse an Wein und Weinbergen
Nach der Aufhebung des Frondienstes und dem Niedergang der Adelsherrschaft werden Arbeitskräfte in der Landwirtschaft frei. Die Industrie beginnt sich zu entwickeln. Die Industriegeneration, die Bier und Schnaps bevorzugt, wird allmählich immer größer; der Weinkonsum fällt rapide. Ebenso sinkt der Konsum von Lammfleisch, der Verbrauch von Schweinefleisch hingegen wächst. Ursache für das rasche Schwinden der Weinberge ist auch die Aufhebung der Zollgrenzen zwischen Österreich und Ungarn. Die mährischen Weine haben gegen die günstigen ungarischen Weine keine Chance. Die Landwirte verlieren das Interesse an den Weinbergen und wenden sich dem Anbau von Industriefrüchten, vor allem der Zuckerrübe, zu.

1882 Mittlere Fachschule für Weinbau in Melník
Die vaterländische Euphorie dringt in alle Bereiche. Auch dem Weinbau soll durch die Ausbildung entsprechender Fachleute zum Aufschwung verholfen werden. In Melník wird eine Mittlere Fachschule für Wein-, Obst- und Gartenbau gegründet. In Mähren wurden schon früher niedrigere Stufen von Weinbauschulen gegründet: 1868 in Znojmo, 1873 in Valtice, 1885 in Bzenec und 1903 in Mikulov.

1890 Reblaus in Mähren
Die erste Wurzellaus Phylloxera vastatrix (Viteus vitifolii) findet man in Šatov im Znojmer Bereich. Im Jahre 1900 wird die Reblaus in Dolní Dunajovice entdeckt, 1901 in Perná und 1902 in Vestonice und Bavory. Dann verbreitet sie sich bereits explosionsartig und richtet Schäden in ganz Mähren an. Diese gefährliche Wurzellaus saugt an den jungen Wurzeln der Rebe. Diese faulen in der Folge ab und die Rebstöcke gehen ein. Der einzig zuverlässige Schutz ist die Veredelung auf einer resistenten Unterlagsrebe. Die Reblaus wurde erstmals im Jahre 1860 aus Amerika nach Frankreich eingeschleppt. Nach Böhmen gelangte sie im Jahre 1970.

1907 Die Zeitschrift „Vinařský obzor“
Diese Zeitschrift wird im genannten Jahr in Velké Pavlovice gegründet, der erste Redakteur ist A. Horňanský. Im Jahre 1905 entsteht auch der „Landeswinzerverein für das Markgrafentum Mähren“.

1930 Tiefster Rebflächenstand in Mähren
Die Rebfläche in Mähren sinkt auf 3870 ha. Bis 1937 gelingt es 7000 ha zu erneuern. Im Jahre 1960 gibt es nach wie vor lediglich 6781 ha. Erst nach einem Aufschwung in den 60er und 70er Jahren steigt sie wieder an: 1980 beträgt die Gesamtrebfläche 14 019 ha. Nach 1990 sinkt die Rebfläche wieder, 1997 beträgt sie insgesamt 11 183 ha.

1965 Erneuerung der Weinberge durch Hochkultur
In der zweiten Hälfte der 60er Jahre gewinnt die Erneuerung der Weinberge an Tempo, nach und nach setzen sich bei größeren landwirtschaftlichen Betrieben nach dem Vorbild des österreichischen Weinbauern Prof. Lenz Moser Auspflanzungen mit 3m breiten Reihenabstand und Hochkultur durch. Die Erziehung nach Lenz Moser, wie damals der Rebenanbau genannt wurde, verhilft dank der allgemein zugängigen Mechanisierung in Staatsgütern und landwirtschaftlichen Genossenschaften zur Entwicklung großer Weinbaulagen. Ab 1970 pendeln sich die Erträge auf den erneuerten Weinbergen auf 6 - 7 Tonnen Trauben pro Hektar Weinberg ein. In der Tschechischen Republik beträgt die Traubenernte jährlich zwischen 70 000 - 80 000 Tonnen.

1995 Weingesetz
Im Jahre 1995 wird das Gesetz Nr. 115/1995 Slg. zu Weinbau und Kellerwirtschaft verabschiedet. Schon 1996 werden die Arbeiten an der Vorbereitung des neuen Weingesetzes eingeleitet. Zunächst werden die EG-Vorschriften im Bereich Wein ins Tschechische übersetzt und anschließend in das oben angeführte Gesetz verarbeitet. Zugleich werden erste praktische Erkenntnisse aus dem Wirken des Gesetzes Nr. 115/1995 Slg. zusammengetragen. Das Endergebnis ist eine Novelle des Weingesetzes, die in der Gesetzessammlung unter der Nr. 216/2000 veröffentlicht wird. Somit wird das Weinrecht der Tschechischen Republik größtenteils den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften angepasst. Die ursprünglich entworfene Novelle des Weinbaugesetzes enthält auch Bestimmungen zur Errichtung eines Weinbaufonds. Seine Entstehung und Existenz werden jedoch erst im Gesetz Nr. 50/2002 geregelt.

2004 Eintritt der Tschechischen Republik zu Europäischen Gemeinschaften
Im Jahre 2004 ist das Gesetz Nr. 321/2004 Slg. zu Weinbau und Kellerwirtschaft abgestimmt worden. Dieses Gesetz hat das Weinbaurecht der Tschechischen Republik ganz in Einklang mit den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften gebracht.

Zusammenfassung
Bereits seit Anfang des 19. Jahrhunderts ist eine Abkehr vom Weinbau zu spüren. Zunächst bei den verbleibenden Eigentümern aus dem Bürgertum, für welche die landwirtschaftliche Tätigkeit an Attraktivität verloren hat. Später wenden sich auch die Bauern von den Weinbergen ab: der Wandel von der Dreifelder- zur Wechselwirtschaft bietet ihnen eine weit größere Auswahl an ertragreicheren Feldfrüchten. Weinberge zahlen sich vor allem für Kleinbesitzer landwirtschaftlichen Grundes und für Landlose aus. Adel und Bürgertum bauen neue Brauereien und Brennereien. Die Gewohnheit Bier und Schnaps zu trinken drängt den Konsum von Wein in den Hintergrund. Zugleich haben böhmische und mährische Weine schwer mit der Konkurrenz billiger Weine aus Ungarn zu kämpfen. Die Bemühungen um eine Belebung des Weinbaus in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sind nur von kurzer Dauer. Weinberge bleiben nur in Gemeinden mit ausgezeichneten Anbaubedingungen bestehen. Um die Jahrhundertwende werden die meisten Weinberge unbarmherzig von der Reblaus vernichtet. Parallel zum Wiederaufbau der Weinberge nach der Reblauskatastrophe beginnt man in geschlossenen Parzellen mit nur einer Sorte vor allem Qualitätssorten auszupflanzen. Vor der Reblauskatastrophe war es üblich in den Weinbergen gemischten Sortensatz pflanzen, der für eine Gemeinde typisch und den ökologischen Bedingungen des jeweiligen Standorts angepasst war. Die Erzeugung und der Verkauf von Sortenweinen aus sortenreinen Weinbergen nehmen zu. Der Wein ist nun nicht mehr ein landwirtschaftliches Produkt, sondern entwickelt sich allmählich zu einer Marktware, einem Marktprodukt. Dies tritt schon nach dem Zweiten Weltkrieg, vor allem aber in der heutigen Zeit zutage, da am Markt ausländische Weine dominieren, die oft in Tetrapacks verpackt sind. Der Weinbau und Weinproduktion entwickeln sich zu einer Industrie.


Quelle: Réva a víno v Čechách a na Moravě
© V. Kraus a kol.
© RADIX, spol. s r.o.


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