
Stille Weine - Aufteilung der Stillen Weine
Schaumweine - Aufteilung von Schaumweinen
Weine mit UrsprungszertifikatDie einzelnen Weinarten werden in mehrere Gruppen aufgeteilt. In der Tschechischen Republik tendiert man bei der Aufteilung der Weine traditionell zu jenem System, in dem der Schwerpunkt auf die Sorte und den Reifegrad der Traube gesetzt wird, welcher durch das Messen des Zuckergehalts im Traubensaft zur Zeit der Lese bestimmt wird. Seit der letzten ¦nderung des Weinbaugesetzes kann der Wein aber auch insbesondere nach jenen Traubenarten bezeichnet werden, aus welchen der Wein hergestellt wurde.
Die Aufteilung der Weine unterliegt verschiedenen Prinzipien, die von vielen Faktoren beeinflusst werden. Bei der ersten Begegnung mit einem Wein teilen wir sie nach den uns bekannten Indikatoren auf. Mit dem allmählich wachsenden Kenntnissen und Erfahrungen ändert sich der Blick auf den Wein und somit auch dessen Einteilung. Aus Gründen der Einheitlichkeit und Verständlichkeit stehen jedoch die Terminologie und die im Weinbaugesetz und den EG-Verordnungen festgelegten Regelungen an erster Stelle.
Anmerkung: Die im Folgenden angeführte Abkürzung "-NM" steht für Tschechoslowakische genormte Mostwaage. Ein NM entspricht einem kg Fruchtzucker pro 100 l Traubenmost.
Tafelwein ist ein Wein, der von Trauben stammen kann, die in einem der EU-Länder produziert wurden, und zwar Wein aus Mostsorten, Tafelsorten sowie nicht registrierten Sorten. Es handelt sich um die niedrigste Weinkategorie. Er darf nicht mit dem Namen der Sorte, des Gebietes, der Weinbaugemeinde, der Weinbauflur oder einem anderen geographischen Namen bezeichnet werden. Es handelt sich meist um leichtere Weine mit 7-11 % Alkoholgehalt, weniger extraktreich, die zu alltäglichen Mahlzeiten gereicht werden können.
Landwein ist ein Tafelwein, der folgende Kriterien erfüllt:
Zur Herstellung können nur inländische Trauben von einem Weinberg für Qualitätswein aus einem Weinbaugebiet verwendet werden. Die Herstellung des Weines muss in jenem Weinbaugebiet ablaufen, in dem die Trauben auch geerntet wurden. Der Ertrag darf nicht 12-t/ha überschreiten, der Zuckergehalt der Trauben muss mindestens 15 -NM erreichen. Der Wein muss die Qualitätskriterien erfüllen und von der Staatlichen Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektion (SZPI) eingestuft werden, und zwar entweder als
Qualitätssortenwein - aus Weintrauben, Maische oder Traubenmost aus höchstens drei Sorten hergestellter Wein, die auf dem Sortenverzeichnis zur Herstellung von Qualitätsweinen stehen müssen.
Qualitätsmarkenwein - aus einer Mischung von Trauben, Maische und Traubenmost bzw. aus Weintrauben, die von einem für Qualitätswein eines festgelegten Gebietes geeigneten Weinberg geerntet werden oder durch Verschnitt von Qualitätsweinen hergestellter Wein.
Die Trauben zur Herstellung müssen alle Kriterien für die Herstellung von Qualitätswein erfüllen. Darüber hinaus müssen alle Trauben aus einem Weinbauuntergebiet stammen und Sorte, Ursprung, Zuckergehalt und Gewicht müssen von der SZPI überprüft worden sein. Bei Weinen mit Prädikat darf nicht der Zuckergehalt des Mostes erhöht werden.
Der Wein muss aus Weintrauben, Maische oder Traubenmost aus höchstens 3 Sorten hergestellt werden. Wenn der Anteil der einzelnen Sorten mind. 15 % beträgt, kann er auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge angeführt werden. Weine mit Prädikat werden in folgende Einzelsorten eingeteilt:
Qualitätswein mit Prädikat ľ der Kabinettwein ist eine Kategorie von aus Mosten entstandenen Weinen, die 19-21 - NM erreicht haben. Es sind in der Regel leichtere, trockene, angenehm süffige Weine.
Weine, bei denen die Traubenlese zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, wenn der Zuckergehalt der Trauben einen Wert von 21-24 -NM erreicht. Es sind meist extraktreiche, trockene oder halbtrockene Qualitätsweine.
Name eines aus Trauben hergestellten Prädikatsweines, die auf 24-27 -NM gereift sind. Es sind meist volle, extraktreiche Weine mit einem höheren Alkoholgehalt, manchmal mit einem höheren Gehalt an Restzucker.
Name eines aus ausgesuchten Trauben hergestellten Prädikatsweines, die sehr lange am Weinberg gereift sind und deren Most mindestens 27 -NM enthalten hat. Es sind in der Regel sehr vollmundige, extraktreiche, halbsü-e oder sü-e Weine.
Name eines aus Trauben hergestellten Prädikatsweines, die am Weinberg auf mind. 32 -NM gereift sind. So ausgereifte Trauben haben sich dank der extrem langen Reifezeit am Weinberg zumeist in Rosinen ľ Trockenbeeren gewandelt. Es sind meist sehr extraktreiche, sü-e, seltene und daher teure Weine.
Ebenso wie die übrigen Prädikatsweine kann auch Eiswein nur nach -berprüfung des Zuckergehaltes durch die SZPI hergestellt werden. Er wird durch Kelterung gefrorener Trauben hergestellt, die bei einer Temperatur von mindestens ľ 7 -C geerntet wurden. Der daraus gewonnene Most muss mind. 27 -NM Zuckergehalt aufweisen. Die Trauben dürfen beim Keltern nicht auftauen, daher bleibt in den Trauben ein Teil des Wassers ungekeltert in Form von Eiskristallen zurück. Eisweine sind meist sehr extraktreiche, sü-e, verhätnismä-ig seltene und daher teure Weine.
Name eines Prädikatsweines, der aus Trauben, die nach der Lese für eine Dauer von mindestens drei Monaten auf Stroh oder Schilf getrocknet oder in einen gut belüfteten Raum gehängt wurden. Damit verdampft ein Teil des Wassers aus den Beeren und der Gehalt an Extrakten steigt. Für so eine Herstellung muss man die Trauben gut ausreifen lassen und sie dürfen nicht beschädigt sein. Meist werden Trauben von Wei-weinsorten verwendet. Der gewonnene Most muss mindestens 27 -NM aufweisen. Strohweine sind meist sehr extraktreiche, sü-e, verhältnismä-ig seltene und daher teure Weine.
Wein, der auf einen niedrigen Restzuckergehalt gegärt ist, und folgende Werte aufweisen darf:
Weine mit Restzucker, der höher als der für trockene Weine festgelegte Höchstwert ist, aber nicht 12 g pro Liter Wein übersteigt
Der Restzuckergehalt im Wein liegt über dem grö-ten Wert für halbtrockene Weine festgelegten Wert, aber erreicht höchstens 45 g pro Liter
Weine mit einem höheren nicht vergärten Restzuckergehalt, und zwar sowohl sensorisch als auch analytisch. In der Regel handelt es sich um spezielle Weine, die für ein langes Reifen bestimmt sind. Der Alkoholgehalt bei unseren stillen, sü-en Weinen ist geringer (7-11%, gilt oft für Stroh- und Eisweine oder Beerenauslesen). Laut den gesetzlichen Vorschriften handelt es sich um Weine mit Restzucker in einer Höhe von mindestens 45 g pro Liter.
Produkt, das durch einfache oder doppelte alkoholische Gärung
entstanden ist, wenn die angeführten Produkte zur Gewinnung von Tafelwein geeignet sind,
Ein Produkt, das
Zur Herstellung des Verschnittes wurden Trauben, die der Qualität von Qualitätswein entsprechen verwendet, oder Qualitätswein. Der Wein erfüllt die Kriterien der Europäischen Gemeinschaften und wird als Qualitätswein eingestuft.
Zur Herstellung des Verschnitts wurden Trauben verwendet, die in ein und demselben Weinbaugebiet von Weinbergen geerntet wurden, die für Qualitätswein eines festgelegten Gebietes geeignet sind, die Herstellung des Weines fand in jenem Weinbaugebiet statt, in dem die Trauben geerntet wurden, es wurde nicht der höchste Hektarertrag überschritten, der Wein erfüllt die Kriterien der Europäischen Gemeinschaften und ist von der SZPI in diese Kategorie eingestuft worden.
Schaumwein, der von der Staatlichen Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektion (SZPI) in diese Kategorie eingestuft wurde. Er erfüllt spezifische Bedingungen, z.B. dass die Herstellung bei jenem Züchter der Weinrebe erfolgt ist, dessen Trauben zur Herstellung des Sekts verwendet wurden.
Bei der Herstellung wurde nur eine einfache Gärung eingesetzt. Der Verschnitt aus Sorten nach Sondervorschriften und der Wein erfüllen die Qualitätskriterien.
Zur Herstellung des Verschnitts wurden Trauben verwendet, die in ein und demselben Weinbaugebiet von für Qualitätswein eines festgelegten Gebietes geeigneten Weinbergen geerntet wurden, die Herstellung des Weines fand in jenem Weinbaugebiet statt, in dem die Trauben geerntet wurden, es wurde nicht der Höchstertrag pro Hektar überschritten, der Wein erfüllt die Qualitätskriterien und ist von der SZPI in diese Kategorie eingestuft worden. Bei der Herstellung wurde nur eine einfache Gärung des Verschnitts aus den angeführten Sorten verwendet.
Qualitätsschaumwein eines festgelegten Gebietes, Zuchtsekt und aromatischer Schaumwein eines festgelegten Gebietes trägt den Namen jenes Weinbaugebietes, in dem der Wein hergestellt wurde.
Aufteilung von Schaumweinen nach dem Zuckergehalt
| Typ | Merkmale |
| Brut nature | Der Zuckergehalt ist niedriger als 3 g pro Liter, diese Angabe kann nur für Produkte verwendet werden, die nach der zweiten Gärung nicht mit Zucker versetzt wurden |
| Extra brut | Der Zuckergehalt liegt zwischen 0 und 6 g pro Liter |
| Brut | Der Zuckergehalt ist niedriger als 15 g pro Liter |
| Extra dry | Der Zuckergehalt liegt zwischen 12 und 20 g pro Liter |
| Sec | Der Zuckergehalt liegt zwischen 17 und 35 g pro Liter |
| Demi-sec | Der Zuckergehalt liegt zwischen 33 und 50 g pro Liter |
| Doux | Der Zuckergehalt ist höher als 50 g pro Liter |
Ein Produkt, das
Hergestellt aus Trauben, die ein und demselben Weinbaugebiet von für Qualitätswein eines festgelegten Gebietes geeigneten Weinbergen geerntet wurden, die Herstellung des Weines fand in jenem Weinbaugebiet statt, in dem die Trauben geerntet wurden, es wurde nicht der Höchstertrag pro Hektar überschritten, der Wein erfüllt die Qualitätskriterien und ist von der SZPI in diese Kategorie eingestuft worden. Das Etikett enthält den Namen des Weinbaugebietes.
Aufteilung von Schaumweinen nach dem Zuckergehalt
| Typ | Merkmale |
| Brut nature | Der Zuckergehalt ist niedriger als 3 g pro Liter, diese Angabe kann nur für Produkte verwendet werden, die nach der zweiten Gärung nicht mit Zucker versetzt wurden |
| Extra brut | Der Zuckergehalt liegt zwischen 0 und 6 g pro Liter |
| Brut | Der Zuckergehalt ist niedriger als 15 g pro Liter |
| Extra dry | Der Zuckergehalt liegt zwischen 12 und 20 g pro Liter |
| Sec | Der Zuckergehalt liegt zwischen 17 und 35 g pro Liter |
| Demi-sec | Der Zuckergehalt liegt zwischen 33 und 50 g pro Liter |
| Doux | Der Zuckergehalt ist höher als 50 g pro Liter |
Wird in der Anlage I der Ratsverordnung (EG) Nr. 1493/1999 als Produkt definiert, das einen tatsächlichen Alkoholgehalt von 15 bis 22 % Vol. und einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 17,5 % Vol. aufweist. Er muss aus teilweise gegärtem Traubenmost und/oder aus Wein unter Beigabe von Destillat aus Wein oder Produkten der Weinrebe und verdicktem Traubenmost gewonnen werden.
Likörwein, der aus Trauben hergestellt wurde, die in ein und demselben Weinbaugebiet von für Qualitätswein eines festgelegten Gebietes geeigneten Weinbergen geerntet wurden, die Herstellung des Weines fand in jenem Weinbaugebiet statt, in dem die Trauben geerntet wurden, es wurde nicht der Höchstertrag pro Hektar überschritten, der Wein erfüllt die Qualitätskriterien und ist von der SZPI in diese Kategorie eingestuft worden.
Wein mit Ursprungszertifikat (die tsch. Abkürzung lautet VOC, V.O.C.) ist eine neue Weinkategorie gemä- Weinbaugesetz 321/2004 GBl. Er muss zumindest den Kriterien für Qualitätswein entsprechen, aber unterliegt nicht einer staatlichen Einstufung wie andere Qualitätsweine. Vielmehr erfolgt die Einstufung dieser Weine durch eine Winzergenossenschaft, deren Mitglied der Winzer, der diesen Wein herstellt, sein muss. Das Recht die Bezeichnung VOC zu verleihen, wird der jeweiligen Winzergenossenschaft unter strengen Bedingungen vom Landwirtschaftsministerium erteilt. Vom Wein mit Ursprungszertifikat werden nur einige Sorten hergestellt, die typisch für das jeweilige Gebiet sind. Diese Weine sollten im jeweiligen Gebiet des VOC einen ähnlichen Charakter besitzen und typisch für das jeweilige Gebiet und die jeweilige Sorte sein.
Im Weinbaugesetz der Tschechischen Republik sind noch weitere Arten von aus Wein hergestellten Getränken definiert, z.B. Weingetränk, aromatisierter Wein, aromatisiertes Weingetränk, aromatisierter Weincocktail und alkoholfreier Wein
Reduktion
Oxidation
Ganzbeerenverarbeitung
Junge Weine
Reife Weine
Archivweine
Gesichtssinn ľ wei-, rot, rosÚ
Geruchssinn ľ duftend, stinkend, neutral
eschmackssinn ľ trocken bis sü-, fad bis sauer7. 2. - 9. 2. | Hustopeče
9. 2. | Ratíškovice
10. 2. | Znojmo
11. 2. | Valtice
11. 2. | Uherské Hradiště
13. 2. - 17. 2. | Valtice
15. 2. | Říčany u Prahy
16. 2. | Ústí nad Labem
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